Das Wichtigste in Kürze
- Als deutscher Staatsbürger gilt das Auto als EU-Fahrzeug. Es fällt kein Zoll an, und der gewohnte Papierkrieg ist deutlich kürzer als bei einem Drittlandsimport.
- Wer in Spanien gemeldet ist, hat in der Regel 30 Tage Zeit, um das Fahrzeug umzumelden. Beanspruchen Sie die Steuerbefreiung wegen Wohnsitzverlegung, verlängert sich die Frist auf 60 Tage.
- Vier Stationen: ITV (technische Prüfung), IEDMT (Zulassungssteuer, Modelo 576), IVTM (Kfz-Steuer beim Rathaus) und die Zulassung bei der DGT mit der Gebühr von 99,77 EUR.
- Die Zulassungssteuer richtet sich nach dem CO2-Ausstoß. Unter 120 g/km zahlen Sie 0 Prozent, müssen die Steuer aber trotzdem über das Modelo 576 erklären.
- Wer mit deutschem Kennzeichen weiterfährt, riskiert ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 EUR.
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Sie sind an die Costa del Sol gezogen, der Wagen steht vor der Tür, das deutsche Kennzeichen ist noch dran. Irgendwann fragt die Guardia Civil nach den Papieren, oder die Kfz-Versicherung will wissen, warum das Auto noch in Deutschland gemeldet ist. Spätestens dann wird die Ummeldung dringend. Die gute Nachricht: Als deutscher EU-Bürger sind Sie zollfrei, und der Ablauf ist überschaubar, wenn man die Reihenfolge kennt.
Zuletzt geprüft: 2026-06-27. Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung; klären Sie Ihren Fall mit Ihrem gestor oder Anwalt.
Für wen: In Spanien gemeldete Personen mit einem in Deutschland zugelassenen Pkw, der dauerhaft hierbleibt.
Frist: 30 Tage ab Begründung des Wohnsitzes (Standard), 60 Tage bei Befreiung wegen Wohnsitzverlegung.
Kosten oder Strafe: DGT-Gebühr 99,77 EUR, dazu ITV, IVTM und ggf. IEDMT. Bei Verstoß 500 bis 1.500 EUR.
Nächster Schritt: CO2-Wert im deutschen Fahrzeugschein prüfen und einen Termin bei einer ITV-Station buchen.
Die kurze Antwort
Sie melden das Auto in vier Schritten um: Erst die technische Prüfung (ITV), damit Spanien eine eigene Datenkarte ausstellt. Dann die Zulassungssteuer (IEDMT) über das Modelo 576, gefolgt von der Kfz-Steuer (IVTM) bei Ihrem Rathaus. Zum Schluss reichen Sie alles bei der Verkehrsbehörde DGT ein, zahlen 99,77 EUR und erhalten den spanischen Fahrzeugschein samt neuem Kennzeichen. Viele lassen die Schritte 2 bis 4 von einem gestor erledigen, weil Modelo 576 und Termine sonst leicht zur Geduldsprobe werden.
Schritt 1: Die technische Prüfung (ITV)
Die ITV (Inspección Técnica de Vehículos) — die spanische Haupt- und Abgasuntersuchung, vergleichbar mit dem TÜV — ist der Ausgangspunkt. Sie buchen einen Termin bei einer Prüfstation, bringen den deutschen Fahrzeugschein (Teil I und Teil II), die COC (Certificado de Conformidad) — die EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Herstellers — und Ihren Ausweis mit. Die Station nimmt das Fahrzeug ab und erstellt die spanische Datenkarte, die ficha técnica (Tarjeta ITV) — der spanische Fahrzeugschein mit den technischen Daten.
Liegt keine COC vor, ist eine Einzelabnahme über ein Ingenieurbüro nötig, was Zeit und Geld kostet. Prüfen Sie also vor allem anderen, ob Sie die COC haben oder beim Hersteller nachbestellen können.
Schritt 2: Die Zulassungssteuer (IEDMT, Modelo 576)
Das IEDMT (Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte) — die einmalige Zulassungssteuer — wird über das Modelo 576 der spanischen Finanzverwaltung (Agencia Tributaria) erklärt. Die Höhe hängt vom CO2-Ausstoß ab, der im deutschen Schein steht:
- bis 120 g/km: 0 Prozent
- 120 bis 160 g/km: 4,75 Prozent
- 160 bis 200 g/km: 9,75 Prozent
- über 200 g/km: 14,75 Prozent
Bemessungsgrundlage ist der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs, nicht der Neupreis. Selbst bei 0 Prozent müssen Sie das Modelo 576 einreichen, sonst lässt die DGT die Zulassung nicht zu.
Wichtig für Zuzügler: Wenn Sie das Auto schon vor dem Umzug besessen haben und Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Spanien verlegen, können Sie eine Befreiung beantragen. Diese läuft über das Modelo 05 oder Modelo 06 — die Vordrucke für die vorherige Anerkennung der Steuerbefreiung. In diesem Fall verlängert sich Ihre Frist auf 60 Tage. Die Bedingungen sind formell, deshalb lohnt hier ein Blick des gestor, bevor Sie etwas einreichen.
Schritt 3: Die Kfz-Steuer beim Rathaus (IVTM)
Das IVTM (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica) — die jährliche Kraftfahrzeugsteuer — zahlen Sie nicht an den Staat, sondern an Ihr ayuntamiento (Rathaus), also die Gemeinde, in der das Auto gemeldet wird. Die Beträge schwanken stark von Ort zu Ort, in Marbella ist die Steuer anders als in Mijas oder Fuengirola. Sie brauchen den Zahlungsnachweis dieses ersten IVTM, bevor die DGT die Zulassung freigibt. Manche Gemeinden wickeln das online ab, andere wollen Sie am Schalter sehen.
Schritt 4: Die Zulassung bei der DGT
Mit ITV-Karte, Modelo 576, IVTM-Nachweis, deutschem Fahrzeugschein, COC, Ihrer NIE oder Ihrem TIE und einem aktuellen certificado de empadronamiento (Meldebescheinigung) beantragen Sie die endgültige Zulassung bei der DGT (Dirección General de Tráfico) — der spanischen Verkehrsbehörde. Die staatliche Gebühr beträgt 99,77 EUR. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie das permiso de circulación (den spanischen Fahrzeugschein) und Ihre spanische matrícula (das Kennzeichen). Die neuen Schilder lassen Sie bei einem Schilderdienst prägen und montieren.
Reihenfolge und Versicherung nicht vergessen
Die Schritte bauen aufeinander auf: ohne ITV keine Datenkarte, ohne Modelo 576 und IVTM keine DGT-Zulassung. Parallel dazu sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung auf einen spanischen Vertrag umstellen, sobald das Kennzeichen feststeht. Eine deutsche Police für ein dauerhaft in Spanien stehendes Auto kann im Schadensfall Probleme machen.
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Häufige Fragen
Muss ich Zoll zahlen, wenn ich mein deutsches Auto nach Spanien hole?
Nein. Deutschland ist EU-Mitglied, daher fällt für ein EU-Fahrzeug kein Zoll an. Es bleiben die Zulassungssteuer (IEDMT, oft 0 Prozent), die Kfz-Steuer (IVTM) und die DGT-Gebühr. Bei Wohnsitzverlegung können Sie zudem eine Befreiung von der Zulassungssteuer beantragen.
Wie lange darf ich mit deutschem Kennzeichen fahren?
Sobald Sie in Spanien Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, in der Regel 30 Tage. Beanspruchen Sie die Befreiung wegen Wohnsitzverlegung, sind es 60 Tage. Danach drohen 500 bis 1.500 EUR Bußgeld, und das Fahrzeug kann sichergestellt werden.
Kann ich das selbst machen oder brauche ich einen gestor?
Sie dürfen alles selbst erledigen. Viele beauftragen einen gestor, weil das Modelo 576, die Behördentermine und die Sprache sonst viel Zeit kosten. Rechnen Sie für den gestor mit einem Honorar zusätzlich zu den staatlichen Kosten.
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