NIE-Nummer in Spanien beantragen: Schritt für Schritt

Das Wichtigste in Kürze

  • Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist Ihre dauerhafte Ausländer- und Steuer-Identifikationsnummer in Spanien. Sie ändert sich nie und wird für nahezu jeden formellen Vorgang gebraucht.
  • Die staatliche Gebühr für die reine Nummernzuteilung beträgt 9,84 Euro (Modelo 790, código 012). Für das Certificado de registro der EU-Bürger sind es 12,00 Euro. Beide Beträge stehen auf der Gebührenseite der Policía Nacional.
  • Sie können den Antrag vor der Ausreise beim spanischen Konsulat stellen. In Deutschland sind fünf Generalkonsulate plus die Konsularabteilung der Botschaft Berlin zuständig, jeweils streng nach Bundesland.
  • Rechnen Sie beim Konsulatsweg mit zwei bis acht Wochen, je nach Standort. Die zugeteilte NIE kommt anschließend per E-Mail.
  • Wer sich länger als drei Monate in Spanien niederlässt, muss sich als EU-Bürger zusätzlich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise ins Zentrale Ausländerregister eintragen lassen. Die NIE allein reicht dafür nicht.
  • Einen vollständig digitalen Erstantrag gibt es nicht. Die elektronischen Kanäle setzen ein spanisches Zertifikat voraus, das seinerseits eine NIE verlangt.

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Die NIE-Nummer ist die kleine Hürde, an der fast jeder Umzug nach Spanien zuerst hängenbleibt. Ohne sie können Sie kein Bankkonto eröffnen, keinen Mietvertrag unterschreiben, kein Auto kaufen und keine Arbeit anmelden. Der Vorgang selbst ist überschaubar, wenn Sie die Reihenfolge kennen und mit den richtigen Papieren erscheinen. Das spanische Terminsystem testet allerdings Ihre Geduld.

Für Antragsteller aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es dabei eine Abkürzung, die in den meisten Ratgebern untergeht: Sie müssen für die NIE nicht nach Spanien fliegen. Das für Ihren Wohnort zuständige spanische Konsulat nimmt den Antrag entgegen und schickt Ihnen die Nummer per E-Mail. Dieser Ratgeber behandelt beide Wege, den konsularischen und den spanischen, mit den konkreten Zuständigkeiten, Gebühren und Wartezeiten.

Zuletzt geprüft: 2026-08-22. Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung; klären Sie Ihren Fall mit Ihrem gestor oder Anwalt.

Für wen: Alle Nicht-Spanier, die in Spanien wohnen, arbeiten, kaufen, erben oder formelle Geschäfte tätigen wollen.

Frist: Für die NIE selbst keine gesetzliche Frist, praktisch aber vor dem ersten Behörden-, Bank- oder Kaufvorgang nötig. Für die Eintragung als EU-Resident: drei Monate ab Einreise.

Kosten oder Strafe: Staatsgebühr 9,84 Euro für die NIE-Zuteilung, 12,00 Euro für das Certificado de registro. Keine direkte Strafe bei Verzögerung, aber ohne NIE stehen die meisten Vorgänge still.

Nächster Schritt: Entscheiden Sie zuerst, ob Sie über Ihr Konsulat oder in Spanien beantragen. Danach das Formular EX-15 ausfüllen.

Die kurze Antwort

Sie füllen das Formular EX-15 aus, weisen nach, wofür Sie die Nummer brauchen, zahlen die Gebühr von 9,84 Euro über das Formular Modelo 790 código 012 und legen beides persönlich vor. Vorlegen können Sie entweder beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnbezirk in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, oder in Spanien bei der Oficina de Extranjeríadem Ausländerbüro, ersatzweise bei der Policía Nacionalder spanischen Nationalpolizei. In Spanien brauchen Sie dafür vorab einen Online-Termin, die cita previaden vorab gebuchten Behördentermin. Beim Konsulat läuft die Terminvergabe je nach Standort per E-Mail, Telefon oder Online-Portal. Der Antrag ist immer persönlich zu stellen, entweder von Ihnen selbst oder von einem notariell Bevollmächtigten.

NIE, TIE und Certificado de registro sind drei verschiedene Dinge

Die häufigste Verwechslung im deutschsprachigen Raum: Die NIE ist keine Aufenthaltsgenehmigung, kein Ausweisdokument und keine Wohnsitzanmeldung. Sie ist eine Identifikationsnummer, mehr nicht. Sie besteht aus einem Buchstaben, sieben Ziffern und einem Prüfbuchstaben, also nach dem Schema X-1234567-A.

Dokument Für wen Was es ist Gebühr
NIE (Formular EX-15) Alle Ausländer, auch ohne Wohnsitz in Spanien Reine Nummernzuteilung, meist als DIN-A4-Bescheinigung 9,84 Euro
Certificado de registro (Formular EX-18) Bürger der EU, des EWR und der Schweiz bei Aufenthalt über drei Monate Eintragung ins Zentrale Ausländerregister, enthält die NIE 12,00 Euro
TIE Drittstaatsangehörige mit Visum oder Aufenthaltstitel über sechs Monate Physische Ausweiskarte mit Lichtbild und Fingerabdrücken je nach Titel 12,00 bis 21,87 Euro

Für Deutsche und Österreicher ist die Einordnung eindeutig: Sie sind EU-Bürger. Sie brauchen kein Visum und keine TIE. Wenn Sie länger als drei Monate bleiben, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise persönlich ins Registro Central de Extranjerosdas Zentrale Ausländerregister — eintragen lassen und erhalten dabei das Certificado de registro, in dem Ihre NIE bereits steht. Ein separater EX-15-Antrag erübrigt sich dann.

Schweizer Staatsangehörige werden hier oft falsch beraten. Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied, aber das Freizügigkeitsabkommen mit der EU stellt Schweizer in diesem Punkt gleich: Die Policía Nacional führt in ihrer Beschreibung des Trámite ausdrücklich Bürger der EU, der übrigen EWR-Staaten und der Confederación Suizader Schweizerischen Eidgenossenschaft — gemeinsam auf. Schweizer gehen also denselben Weg über das Certificado de registro und nicht den TIE-Weg der Drittstaatsangehörigen.

Getrennt davon steht das empadronamientodie Anmeldung im Melderegister der Gemeinde. Das erledigen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts, nicht bei der Polizei. Alle drei Vorgänge bauen in der Praxis aufeinander auf, sind rechtlich aber verschieden, und jede Stelle prüft nur ihren eigenen Teil.

Der Weg über das spanische Konsulat in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Sie können die NIE beantragen, bevor Sie überhaupt spanischen Boden betreten. Zuständig ist das spanische Konsulat, in dessen Konsularbezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Diese Zuständigkeit ist keine Empfehlung, sondern bindend: Wer in Bayern wohnt, kann den Antrag nicht in Düsseldorf stellen, auch wenn dort gerade schneller Termine frei sind.

Konsularstelle Zuständig für
Konsularabteilung der Botschaft Berlin Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Generalkonsulat Hamburg Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
Generalkonsulat Düsseldorf Nordrhein-Westfalen
Generalkonsulat Frankfurt am Main Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Generalkonsulat Stuttgart Baden-Württemberg
Generalkonsulat München Bayern
Botschaft Wien, Argentinierstrasse 34 Österreich
Bern, Marienstrasse 12 Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Neuenburg, Solothurn
Generalkonsulat Zürich, Riedtlistrasse 17 Zürich, Aargau, Luzern, St. Gallen, Graubünden, Tessin, Zug, Schwyz und weitere Kantone sowie Liechtenstein
Generalkonsulat Genf, 53 Avenue Blanc Genf, Waadt, Wallis

Die Grundanforderungen sind überall gleich: das ausgefüllte EX-15, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original plus Kopie, ein Nachweis über Ihren Wohnsitz im Konsularbezirk und ein Beleg für den wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Anlass. Die persönliche Anwesenheit ist Pflicht, entweder Ihre eigene oder die eines notariell Bevollmächtigten.

Darunter unterscheiden sich die Konsulate spürbar, und genau daran scheitern Termine. Ein paar dokumentierte Beispiele aus den Informationsseiten der Konsulate selbst:

  • Düsseldorf verlangt eine Meldebescheinigung, die höchstens drei Monate alt ist, es sei denn, Sie legen einen deutschen Personalausweis mit aktueller Anschrift vor. Die Gebühr wird mit 9,84 Euro angegeben, vorzugsweise per Karte. Die NIE wird im Schnitt in zwei Wochen ausgestellt und per E-Mail versandt.
  • Hamburg verlangt zusätzlich die Geburtsurkunde im Original und vergibt Termine nur über ein Passwortverfahren: Sie schreiben eine E-Mail mit dem Betreff „Solicitud contraseña NIE”, bekommen Zugangsdaten und können danach maximal zwei Wochen im Voraus buchen.
  • Frankfurt am Main will das EX-15 als gespeicherte PDF-Datei, ausdrücklich nicht ausgedruckt und nicht unterschrieben; Druck und Unterschrift erfolgen im Konsulat. Gezahlt wird ausschließlich mit Bankkarte, 9,84 Euro, beziehungsweise 7,31 Euro, wenn Sie bereits eine NIE haben und diese nur aktualisieren lassen. Frankfurt nennt von der Terminanfrage bis zur NIE per E-Mail bis zu acht Wochen.
  • Stuttgart nennt in seinem eigenen Merkblatt eine Bearbeitungszeit von vier bis fünf Wochen, eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail, eine Meldebescheinigung, die nicht älter als einen Monat ist, und ein EX-15 in Großbuchstaben. Für Deutsche mit Personalausweis, auf dem die aktuelle Anschrift steht, entfällt die Meldebescheinigung.

Prüfen Sie die Seite Ihres eigenen Konsulats, bevor Sie einen Termin anfragen, und drucken Sie die dortige Unterlagenliste aus. Ein zweiter Anlauf kostet Sie je nach Standort mehrere Wochen.

Ein Hinweis zur Gebühr, weil die Angaben auseinanderlaufen: Der amtliche Tarif für die NIE-Zuteilung liegt bei 9,84 Euro, so steht es auf der Gebührenseite der Policía Nacional, und so nennen es Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt. Das Stuttgarter Merkblatt weist dagegen 15,54 Euro in bar aus, die Berner Seite führt noch einen Stand von 2021 mit 9,74 Euro. Gehen Sie vom Betrag aus, den Ihr Konsulat aktuell nennt, und bringen Sie das Geld in der dort verlangten Form mit, also bar oder Karte je nach Standort.

Der Weg in Spanien: Ausländerbüro, Polizei und die cita previa

Sind Sie bereits in Spanien, stellen Sie den Antrag bei der Oficina de Extranjería der Provinz, in der Sie sich aufhalten oder niederlassen wollen, ersatzweise bei der zuständigen Polizeidienststelle. Vorgelegt wird dasselbe EX-15, dazu Pass oder Personalausweis im Original mit Kopie, der abgestempelte Zahlungsbeleg und der Nachweis des Anlasses.

Der Engpass ist der Termin. Die cita previa läuft über das Terminportal der Verwaltung, in dem Sie zunächst die Provinz und dann den passenden Vorgang wählen. Das System zeigt tagelang keine freien Slots und schaltet dann ohne Ankündigung neue frei, häufig früh am Morgen. An der Costa del Sol sollten Sie mehrere Wochen Vorlauf einplanen.

Zwei praktische Punkte, die in Málaga regelmäßig Ärger machen. Erstens: Ausländerbüro und Polizeikommissariat sind unterschiedliche Stellen mit unterschiedlichen Terminsystemen. Ein Termin bei der einen gilt nicht bei der anderen. Zweitens: Die staatliche Behördendatenbank führt für das Ausländerbüro Málaga zwei verschiedene Adressen, Paseo de Sancha 64 und Calle Mauricio Moro Pareto 13. Maßgeblich ist die Adresse, die auf Ihrer Terminbestätigung steht. Fahren Sie nicht auf gut Glück los.

Den Bearbeitungsstand Ihres Vorgangs können Sie später online abfragen oder per kostenloser SMS an die Nummer 600 12 43 77 erfragen.

NIE beantragen auf Mallorca und den Balearen

Für Mallorca gilt derselbe rechtliche Ablauf, nur mit anderer Zuständigkeit. Die Oficina de Extranjería der Delegación del Gobierno in den Illes Balears sitzt in Palma in der Carrer Felicià Fuster 7, 07006 Palma. Für Ibiza ist die Außenstelle am Paseo Marítimo Juan Carlos I in der Casa del Mar in 07800 Eivissa zuständig, für Menorca die Stelle an der Plaça de la Miranda 22 in 07701 Maó.

Bedient wird ausschließlich mit vorherigem Termin. Im Terminportal wählen Sie die Provinz Illes Balears, nicht Málaga oder Madrid, auch wenn Sie den Antrag dort bequemer stellen würden. Für Erstanträge gilt auf Mallorca ausdrücklich der Grundsatz der höchstpersönlichen Vorsprache; eine Vertretung ohne notarielle Vollmacht wird nicht akzeptiert. Wer nur für einen Immobilienkauf auf der Insel eine NIE braucht und ohnehin von Deutschland aus plant, fährt mit dem Konsulatsweg in aller Regel schneller.

Die Formulare und die Gebühr im Detail

Das EX-15 heißt vollständig „Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y Certificados” und ist ein amtliches Formular des Ministeriums für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration. Es ist kostenlos, wird am Rechner ausgefüllt und muss auf Spanisch ausgefüllt werden. Entscheidend ist das Feld zur justificaciónder Begründung. Dort tragen Sie den konkreten Anlass ein, also etwa den geplanten Kaufvertrag, den Arbeitsvertrag, eine Erbschaft, eine Firmengründung oder eine Steuererklärung, und legen einen Beleg dafür bei. „Ich ziehe irgendwann nach Spanien” genügt nicht.

Das Modelo 790 código 012 ist das Gebührenformular. Sie rufen es über die elektronische Geschäftsstelle der Policía Nacional auf, tragen Ihre Daten ein, wählen den Vorgang „Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado” und drucken es aus. In Spanien zahlen Sie den Betrag anschließend bei einer beliebigen spanischen Bankfiliale ein und lassen sich den Beleg abstempeln. Dieser Stempel ist nicht optional: Ohne ihn wird der Antrag am Schalter zurückgewiesen. Beim Konsulat entfällt der Bankgang, dort zahlen Sie direkt vor Ort.

Kann man die NIE online beantragen?

Die ehrliche Antwort lautet: den Erstantrag nicht. Vorbereiten lässt sich fast alles digital, das Formular, die Gebühr, in vielen Fällen der Termin. Der Antrag selbst verlangt aber die persönliche Vorsprache von Ihnen oder einem notariell Bevollmächtigten, in Spanien wie im Konsulat.

Der Grund ist ein Henne-Ei-Problem. Spaniens elektronische Verwaltungskanäle, etwa die Plattform Mercurio oder das allgemeine elektronische Register, setzen ein digitales Zertifikat voraus. Das Zertifikat der Fábrica Nacional de Moneda y Timbre bekommen Ausländer nur, wenn sie bereits eine NIE und einen gültigen Pass vorweisen können. Solange Sie also keine NIE haben, können Sie sich auch nicht digital identifizieren, um eine zu beantragen.

Drei Dinge kommen dem „online” trotzdem nahe. Erstens der Konsulatsweg: Nach dem Termin bekommen Sie die zugeteilte NIE als Dokument per E-Mail, ohne weitere Vorsprache. Zweitens die Vertretung durch einen Bevollmächtigten, der für Sie erscheint, während Sie zu Hause bleiben. Drittens die spätere Nutzung: Sobald die NIE existiert, holen Sie sich das digitale Zertifikat und erledigen Folgeanträge tatsächlich elektronisch.

Vorsicht bei Anbietern, die eine „NIE online in 24 Stunden” versprechen. Was dort verkauft wird, ist in aller Regel die Terminbuchung, die kostenlos ist, oder eine Vertretung, die ohne notarielle Vollmacht gar nicht zulässig wäre. Der amtliche Teil kostet 9,84 Euro.

Deutsche Urkunden, Apostille und beglaubigte Übersetzung

Für die reine NIE-Zuteilung brauchen Sie meist nur Ausweis, Formular und Anlassbeleg. Sobald aber deutsche, österreichische oder schweizerische Urkunden ins Spiel kommen, etwa Geburts- oder Heiratsurkunden, eine Vollmacht oder ein Führungszeugnis, greifen zwei Regeln, die genau hier für Frust sorgen.

Erstens die Beglaubigung. Ausländische öffentliche Urkunden müssen für spanische Verfahren grundsätzlich mit der Haager Apostille versehen sein, sofern kein Abkommen davon befreit. Für Deutschland und Österreich befreit ein solches Abkommen tatsächlich: Die EU-Verordnung 2016/1191 gilt seit dem 16. Februar 2019 und schafft die Apostille für eine feste Liste öffentlicher Urkunden zwischen EU-Staaten ab, darunter Geburt, Tod, Name, Eheschließung, eingetragene Partnerschaft, Abstammung, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Vorstrafenfreiheit. Für diese Urkunden können Sie beim ausstellenden deutschen Standesamt zusätzlich ein mehrsprachiges Formular anfordern, das die Übersetzung ersetzt.

Zwei wichtige Einschränkungen: Die Verordnung deckt nur die genannten Kategorien ab. Eine notarielle Vollmacht gehört nicht dazu und braucht weiterhin Apostille und Übersetzung; das Generalkonsulat Hamburg verlangt sie ausdrücklich so. Und die Schweiz ist kein EU-Mitglied, schweizerische Urkunden brauchen daher die Apostille wie bisher.

Zweitens die Übersetzung. Spanien akzeptiert nicht jede Übersetzung. Gültig sind nach dem amtlichen Merkblatt zur Legalisierung und Übersetzung, Stand Mai 2025, nur Übersetzungen durch einen vom spanischen Außenministerium ermächtigten Intérprete Juradovereidigten Übersetzer, durch eine spanische Auslandsvertretung mit deren Stempel oder durch die Vertretung des Ursprungslands in Spanien mit Apostille. Eine Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten Übersetzer reicht allein nicht aus, wenn sie nicht auf einem dieser Wege abgesichert ist. Klären Sie das vorab, eine nachträgliche Übersetzung kostet Sie einen kompletten Terminzyklus.

Gültigkeit, Verlust und was die NIE nicht erlaubt

Die Nummer selbst läuft nicht ab und bleibt Ihnen dauerhaft zugeordnet. Was ablaufen kann, ist ein Papier. Das Certificado de no residentedie Nichtansässigkeitsbescheinigung, die Banken und Notare gern verlangen, ist laut Policía Nacional drei Monate ab Ausstellung gültig und wird auf demselben Formular EX-15 beantragt; das Verfahren ist innerhalb von höchstens fünf Tagen zu entscheiden. Die zugrunde liegende NIE ändert sich dadurch nicht. Wenn Ihnen jemand sagt, Ihre NIE sei „abgelaufen”, geht es um diese Bescheinigung, nicht um die Nummer.

Haben Sie die Bescheinigung verloren, ist die Nummer nicht weg. Sie steht auf jedem späteren Behördenschreiben, auf dem Certificado de registro und auf Ihren spanischen Steuerbescheiden. Ein Duplikat beantragen Sie bei der Stelle, die sie ausgestellt hat. Wer über ein Konsulat beantragt hat, sucht zuerst in seinem Postfach: Dort liegt das PDF, das die Konsulate nach der Zuteilung verschicken.

Was die NIE nicht ist: kein Aufenthaltsrecht, kein Nachweis eines steuerlichen Wohnsitzes, kein Ausweis. Sie identifiziert Sie gegenüber spanischen Stellen, mehr nicht. Der Wohnsitzstatus und die Steuerpflicht folgen eigenen Regeln, und wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt, sollte diese Frage mit einem Steuerberater klären, nicht mit dem Ausländerbüro.

Selbst machen oder einen gestor beauftragen

Viele Neuankömmlinge beauftragen einen gestoreinen lizenzierten Verwaltungsdienstleister — oder einen Anwalt mit einer Vollmacht, dem poder notarialder notariellen Vollmacht. Der Antrag selbst ist allerdings kein Hexenwerk, und die staatliche Gebühr beträgt 9,84 Euro. Wer in Spanien ist, Spanisch genug für ein Behördengespräch spricht und Zeit für die Terminjagd hat, braucht dafür niemanden.

Vernünftig ist das Honorar in drei Fällen. Erstens, wenn Sie nicht anreisen können und die Vertretung ohnehin eine notarielle Vollmacht braucht, die ein Fachmann sauber formuliert. Zweitens, wenn der Anlass komplex ist, also Firmengründung, Erbfall oder Immobilienkauf mit Fristen. Drittens, wenn die Terminlage in Ihrer Provinz blockiert ist und der gestor über eingespielte Wege verfügt. Verlangen Sie in jedem Fall eine Aufschlüsselung, die die 9,84 Euro Staatsgebühr getrennt vom Honorar ausweist, und lassen Sie sich vorher schriftlich sagen, welche Unterlagen Sie beschaffen müssen.

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Häufige Fragen

Läuft meine NIE-Nummer ab?
Die Nummer selbst läuft nicht ab und bleibt Ihnen dauerhaft zugeordnet. Ablaufen kann nur eine Bescheinigung: Das Certificado de no residente ist laut Policía Nacional drei Monate ab Ausstellung gültig. Verlangt eine Bank ein aktuelles Dokument, geht es um diese Bescheinigung, nicht um Ihre Nummer.

Kann ich die NIE von Deutschland aus beantragen?
Ja. Zuständig ist das spanische Konsulat, in dessen Bezirk Sie wohnen: die Konsularabteilung der Botschaft Berlin für Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, sowie die Generalkonsulate Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Stuttgart und München für die übrigen Bundesländer. Sie erscheinen persönlich zum Termin, und die zugeteilte NIE kommt anschließend per E-Mail.

Wie lange dauert der Konsulatsweg?
Das hängt stark vom Standort ab. Düsseldorf nennt im Schnitt zwei Wochen bis zur Ausstellung, Stuttgart vier bis fünf Wochen Bearbeitungszeit, Frankfurt bis zu acht Wochen von der Terminanfrage bis zur NIE per E-Mail. Planen Sie die Terminvergabe zusätzlich ein.

Was kostet die NIE?
Die staatliche Gebühr für die Zuteilung beträgt 9,84 Euro über das Modelo 790 código 012. Frankfurt nennt 7,31 Euro, wenn Sie bereits eine NIE haben und nur eine Aktualisierung brauchen. Das Certificado de registro der EU-Bürger kostet 12,00 Euro. Einzelne Konsulate weisen abweichende Beträge aus, prüfen Sie daher die Seite Ihres Konsulats.

Kann ich die NIE komplett online ohne persönlichen Termin bekommen?
Nein. Antrag und Gebühr lassen sich digital vorbereiten, die Vorsprache ist aber Pflicht, in Spanien wie im Konsulat. Die elektronischen Kanäle Spaniens verlangen ein digitales Zertifikat, und das bekommen Ausländer erst, wenn sie bereits eine NIE besitzen. Ein notariell Bevollmächtigter kann den Gang für Sie übernehmen.

Wie beantrage ich die NIE für Mallorca?
Über die Oficina de Extranjería der Illes Balears in der Carrer Felicià Fuster 7 in 07006 Palma, für Ibiza über die Casa del Mar in Eivissa, für Menorca über die Plaça de la Miranda 22 in Maó. Bedient wird nur mit vorherigem Termin, und im Terminportal wählen Sie die Provinz Illes Balears. Wer ohnehin von Deutschland aus plant, ist über das Konsulat meist schneller.

Reicht die NIE, wenn ich dauerhaft nach Spanien ziehe?
Nein. Als EU- oder Schweizer Bürger müssen Sie sich bei einem Aufenthalt über drei Monate innerhalb von drei Monaten nach der Einreise persönlich ins Zentrale Ausländerregister eintragen lassen. Sie erhalten dann das Certificado de registro für 12,00 Euro, in dem Ihre NIE bereits enthalten ist. Die Anmeldung im Rathaus, das empadronamiento, ist noch einmal ein eigener Vorgang.

Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung meiner deutschen Urkunden?
Für die reine NIE-Zuteilung meist nicht. Sobald deutsche Urkunden vorgelegt werden, gilt: Nach der EU-Verordnung 2016/1191 entfällt seit dem 16. Februar 2019 die Apostille für eine feste Liste von Urkunden, und ein mehrsprachiges Formular des Standesamts ersetzt die Übersetzung. Für alles außerhalb dieser Liste, etwa eine notarielle Vollmacht, brauchen Sie Apostille plus eine Übersetzung durch einen vom spanischen Außenministerium ermächtigten vereidigten Übersetzer.

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Quellen

Andrew Lawrence

About the Author

Andrew Lawrence

A.J. Lawrence is the founder of WaypointSur. After a career spanning development, operations, and growth marketing, he moved to the Costa del Sol in 2022. WaypointSur is the guide he wished existed when he arrived — built from direct experience navigating Spanish bureaucracy, banking, property, and tax as an English-speaking professional.

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