Das Wichtigste in Kürze
- Wer innerhalb von 20 Kalendertagen ab dem Tag nach Erhalt der Mitteilung zahlt, bekommt 50 Prozent Nachlass auf die meisten Verkehrsstrafen.
- Zahlen können Sie online unter sede.dgt.gob.es, per Telefon 060 (aus dem Ausland +34 902 887 060), in der App miDGT oder bei der Bank. Die Zahlung selbst ist gebührenfrei.
- Ohne digitales Zertifikat reicht zum Zahlen die Aktenzahl (número de expediente, 12 Stellen) plus Datum und Betrag aus der Mitteilung.
- Wer mit Nachlass zahlt, verzichtet damit auf einen Einspruch. Beides zusammen geht nicht.
- Ohne Nachlass läuft die freiwillige Zahlungsfrist bis Tag 45. Danach übernimmt das Finanzamt mit Zuschlägen von bis zu 20 Prozent.
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Ein gelber oder weißer Umschlag von der DGT (Generaldirektion für Verkehr) oder von der örtlichen Polizei liegt im Briefkasten, und plötzlich ist die Frage nicht mehr theoretisch. Dieser Leitfaden erklärt deutschsprachigen Residenten an der Costa del Sol, wie sie eine spanische Verkehrsstrafe prüfen, den 50-Prozent-Nachlass sichern, korrekt bezahlen und, falls nötig, Einspruch einlegen. Die gute Nachricht vorweg: Das System ist digital, recht zügig und kostet beim Bezahlen keine Aufschläge. Die schlechte: Die Uhr läuft ab dem Tag, an dem die Mitteilung zugestellt wird, nicht ab dem Tag, an dem Sie sie öffnen.
Zuletzt geprüft: 2026-06-27. Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung; klären Sie Ihren Fall mit Ihrem gestor oder Anwalt.
Für wen: Deutschsprachige Fahrerinnen und Fahrer an der Costa del Sol, ob in Spanien gemeldet oder nicht, die eine Verkehrsstrafe erhalten haben.
Frist: 20 Kalendertage für den 50-Prozent-Nachlass, 45 Kalendertage für die volle freiwillige Zahlung, je ab dem Tag nach Zustellung.
Kosten oder Strafe: Strafhöhe je nach Verstoß; bei verspäteter Zahlung Vollstreckung über das Finanzamt mit Zuschlag von 5, 10 oder bis zu 20 Prozent.
Nächster Schritt: Aktenzahl und Datum aus der Mitteilung heraussuchen und unter sede.dgt.gob.es prüfen, ob der Nachlass noch gilt.
Die kurze Antwort
Sie haben drei Möglichkeiten: zahlen, Einspruch einlegen oder, falls Sie nicht selbst gefahren sind, den Fahrer benennen. Die schnellste und günstigste ist die Zahlung mit Nachlass. Gehen Sie auf sede.dgt.gob.es in den Bereich Multas, geben Sie die Aktenzahl und das Mitteilungsdatum ein und zahlen Sie mit Karte. Wenn Sie innerhalb von 20 Kalendertagen ab dem Tag nach Zustellung zahlen, halbiert sich der Betrag automatisch. Wichtig: Mit der Zahlung gilt der Fall als abgeschlossen, ein späterer Einspruch ist dann ausgeschlossen.
Strafe prüfen: Wo steht, was Sie schulden
Bevor Sie zahlen, prüfen Sie den Sachverhalt. Drei Wege führen zur Akte:
- sede.dgt.gob.es, die elektronische Geschäftsstelle der DGT. Im Bereich Multas können Sie Strafen einsehen und bezahlen. Mit digitalem Zertifikat, Cl@ve oder DNI/NIE elektronisch sehen Sie alle Ihre offenen Verfahren.
- App miDGT für Handy und Tablet. Unter Mis multas, dann Pendientes finden Sie offene Strafen und können direkt zahlen.
- Telefon 060, aus dem Ausland +34 902 887 060. Ein automatischer Dienst rund um die Uhr, auch zum Bezahlen per Karte.
Die Bedienoberfläche von sede.dgt.gob.es ist auf Spanisch und Englisch verfügbar; ein durchgängiges deutsches Menü gibt es nach unserer Prüfung nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Mitteilung von einem gestor (spanischer Verwaltungsdienstleister) durchgehen. Stammt die Strafe nicht von der DGT, sondern von der Gemeinde (etwa Falschparken oder Tempoverstoß in der Stadt), läuft die Prüfung über das jeweilige Rathaus oder dessen Online-Portal, nicht über die DGT.
Der 50-Prozent-Nachlass: die 20-Tage-Regel
Für die meisten Verkehrsstrafen gilt: Zahlung innerhalb von 20 Kalendertagen ab dem Tag nach der Zustellung halbiert den Betrag. Eine Strafe von 200 Euro kostet dann 100 Euro. Der Nachlass wird beim Zahlvorgang automatisch berücksichtigt, Sie müssen ihn nicht beantragen.
Zwei Punkte sind entscheidend. Erstens: Der pronto pago (Frühzahler-Nachlass) bedeutet einen Verzicht auf Einspruch. Wenn Sie überzeugt sind, im Recht zu sein, zahlen Sie nicht voreilig. Zweitens: Nicht jede Strafe ist rabattfähig. Vom Nachlass ausgenommen sind unter anderem das Fälschen der Fahreridentität und das Mitführen von Radarstörsendern. Bei solchen Verstößen bringt frühes Zahlen keinen Preisvorteil.
So und wo Sie bezahlen
Sie brauchen kein digitales Zertifikat, um zu zahlen. Aus der Mitteilung benötigen Sie drei Angaben: die número de expediente (Aktenzahl, 12 Stellen), das Datum (des Verstoßes beziehungsweise der Zustellung, je nach Maske, im Format TT/MM/JJJJ) und den Betrag. Damit funktioniert die Zahlung ohne Login über die Funktion Pago sin certificado (Zahlung ohne Zertifikat) auf der DGT-Seite.
Kanäle im Überblick:
- Online unter sede.dgt.gob.es per Bankkarte.
- App miDGT, Bereich Mis multas.
- Telefon 060 beziehungsweise +34 902 887 060, Kartenzahlung über das Sprachmenü.
- Bank: Viele spanische Banken nehmen die Zahlung per Aktenzahl entgegen.
Die DGT erhebt für die Zahlung selbst keine Gebühr. Heben Sie den Zahlungsbeleg auf, er ist Ihr Nachweis, dass die Sache erledigt ist.
Resident oder Nicht-Resident: der Unterschied
Sind Sie in Spanien gemeldet und haben einen festen Wohnsitz, läuft alles über die spanische Postanschrift oder, falls eingerichtet, über die Dirección Electrónica Vial (elektronisches Postfach der DGT). Wer dieses Postfach aktiviert hat, sollte es regelmäßig prüfen, denn dort gilt eine Mitteilung nach Ablauf der Abholfrist auch dann als zugestellt, wenn Sie sie nicht geöffnet haben.
Für Nicht-Residenten oder bei nicht zustellbarer Post wird die Strafe über den Tablón Edictal Único (amtliches Sammel-Schwarzbrett, TESTRA, im BOE) veröffentlicht. Heikel daran: Die Frist läuft ab der amtlichen Veröffentlichung, nicht ab dem Moment, in dem Sie davon erfahren. Wer ein Fahrzeug in Spanien hält, aber überwiegend im Ausland lebt, prüft offene Strafen daher besser proaktiv über die App oder die DGT-Seite, statt auf einen Brief zu warten. Innerhalb der EU können spanische Behörden Halterdaten zudem grenzüberschreitend abfragen, ein Ignorieren aus dem Ausland ist also keine verlässliche Strategie.
Einspruch in Kürze
Halten Sie die Strafe für unberechtigt, gibt es zwei Stufen. In der Anfangsphase können Sie alegaciones (Einwendungen mit Beweismitteln) einreichen, üblicherweise innerhalb von 20 Kalendertagen. Ist bereits ein resolución sancionadora (Sanktionsbescheid) ergangen, läuft der freiwillige recurso de reposición (Widerspruch) innerhalb von einem Monat ab Zustellung. Beides geht online über sede.dgt.gob.es oder per Post an die zuständige Stelle (CTDA, Apartado de correos 505, 24080 León, ESPAÑA). Wer Einspruch einlegt, verliert den 50-Prozent-Nachlass; rechnen Sie also nüchtern, ob der mögliche Erfolg den höheren Betrag wert ist. Bei Punkten auf dem Führerschein oder hohen Beträgen lohnt sich ein kurzer Check beim Anwalt oder gestor.
Praktische Hinweise zum Leben an der Costa del Sol, direkt ins Postfach.
Häufige Fragen
Gilt der 50-Prozent-Nachlass für jede Verkehrsstrafe?
Für die meisten, aber nicht für alle. Ausgenommen sind Sonderfälle wie das Fälschen der Fahreridentität oder Radarstörsender. Bei diesen Verstößen zahlen Sie den vollen Betrag, egal wie schnell Sie reagieren.
Ich lebe im Ausland und habe nie einen Brief bekommen. Bin ich trotzdem dran?
Möglich, ja. Wenn die Post nicht zustellbar war, wird die Strafe über das amtliche Schwarzbrett (TESTRA im BOE) veröffentlicht und gilt damit als zugestellt. Prüfen Sie offene Strafen aktiv über die App miDGT oder sede.dgt.gob.es, statt auf Post zu warten.
Was passiert, wenn ich gar nicht zahle?
Nach Ablauf der freiwilligen Frist von 45 Tagen geht die Forderung an die spanische Finanzverwaltung (Agencia Tributaria), die sie mit einem Zuschlag von 5, 10 oder bis zu 20 Prozent vollstreckt. Aus einer kleinen Strafe wird so schnell eine teure.
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