Auswandern nach Spanien: Leitfaden für Deutsche, Österreicher und Schweizer

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutsche und Österreicher ziehen als Unionsbürger um. Schweizer fallen nicht unter das EU-Recht selbst, sondern unter das Freizügigkeitsabkommen; Spanien wendet auf sie aber ausdrücklich dieselben Regeln an (Real Decreto 240/2007, dritte Zusatzbestimmung).
  • Die Anmeldung im spanischen Ausländerregister ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen, kostet 12,00 Euro und setzt ausreichende Mittel plus volle Krankenversicherung voraus.
  • Die Abmeldung in Deutschland läuft innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Sie beendet die unbeschränkte Steuerpflicht nicht automatisch: Entscheidend ist, ob Sie eine Wohnung im Inland behalten.
  • Ihre deutsche gesetzliche Rente besteuert Spanien als Wohnsitzstaat. Deutschland darf zusätzlich höchstens 5 Prozent des Bruttobetrags einbehalten, wenn der Rentenanspruch zwischen 2015 und 2029 entstanden ist, ab 2030 10 Prozent. Beamtenpensionen bleiben in Deutschland.
  • Preisniveau des privaten Konsums 2024, EU-Schnitt gleich 100: Spanien 90,7, Deutschland 109,1, Österreich 119,7, Schweiz 184,3 (Eurostat).
  • Ein alter, unbefristeter deutscher Führerschein muss nach zwei Jahren Wohnsitz in Spanien gegen einen spanischen getauscht werden. Deutsche Behörden sind dann nicht mehr zuständig.

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Wer von Deutschland, Österreich oder der Schweiz an die Costa del Sol zieht, findet online vor allem Ratgeber für Briten und Amerikaner. Die helfen nur begrenzt weiter, denn deren Hauptproblem, das Visum, haben Sie nicht. Ihre Probleme liegen woanders: bei der Abmeldung zu Hause, bei der Frage, welcher Staat Ihre Rente besteuert, bei der Krankenversicherung ab dem Umzugstag und, für Schweizer, beim Zoll.

Dieser Leitfaden führt durch die Reihenfolge, in der die Dinge tatsächlich erledigt werden müssen, mit den Fristen und Gebühren, die 2026 gelten. Er ist auf Andalusien und die Costa del Sol zugeschnitten, weil dort die meisten deutschsprachigen Zuzügler landen; wo eine Regel regional ist, steht es dabei.

Die kurze Antwort

Sie dürfen einreisen und bleiben, ohne vorher irgendetwas zu beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragen Sie das certificado de registro de ciudadano de la Unióndie Anmeldebescheinigung für Unionsbürger — bei der Ausländerbehörde, und dabei bekommen Sie auch Ihre NIEdie spanische Ausländeridentifikationsnummer. Davor oder parallel melden Sie sich beim Rathaus an, im padrón municipaldem kommunalen Einwohnerregister.

Die zweite Hälfte der Arbeit liegt im Herkunftsland und wird regelmäßig unterschätzt: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, Klärung der Steuerpflicht, S1-Bescheinigung bei der Krankenkasse, Umgang mit Depot, Immobilie und Unternehmensanteilen. Wer diese Seite erst nach dem Umzug angeht, zahlt in aller Regel drauf.

Wer ohne Visum kommen darf, und wo die Schweiz wirklich anders liegt

Deutsche und österreichische Staatsangehörige sind Unionsbürger und haben in Spanien Freizügigkeit. Für sie gilt das Real Decreto 240/2007, das die EU-Freizügigkeitsrichtlinie umsetzt.

Bei Schweizern kursiert ein hartnäckiges Missverständnis, und zwar in beide Richtungen. Falsch ist, dass Schweizer wie Drittstaatsangehörige ein Visum brauchen. Die dritte Zusatzbestimmung des Real Decreto 240/2007 stellt ausdrücklich fest, dass aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EG und der Schweiz dieselbe Verordnung auf Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen anzuwenden ist. Sie durchlaufen also dieselbe Anmeldung, dasselbe Formular, dieselbe Gebühr.

Ebenso falsch ist der Umkehrschluss, es sei alles identisch. Der Unterschied liegt nicht beim Aufenthalt, sondern beim Zoll: Die Schweiz gehört weder zur EU-Zollunion noch zum Mehrwertsteuergebiet. Umzugsgut und ein mitgebrachtes Auto aus der Schweiz durchlaufen deshalb eine Zollanmeldung mit Antrag auf Abgabenbefreiung wegen Wohnsitzverlegung, während ein Umzug aus Deutschland oder Österreich zollrechtlich ein Nichtereignis ist. Wer das übersieht, steht mit einem vollen Möbelwagen an der Grenze ohne Papiere.

Voraussetzungen: was Sie bei der Anmeldung nachweisen müssen

Artikel 7 des Real Decreto 240/2007 verlangt von Unionsbürgern, die länger als drei Monate bleiben, eine von vier Konstellationen: Sie arbeiten abhängig, Sie sind selbständig, Sie studieren, oder Sie verfügen über ausreichende Mittel für sich und Ihre Familie, um der spanischen Sozialhilfe nicht zur Last zu fallen, plus eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Spanien abdeckt.

Für Rentner und Privatiers ist die vierte Variante der Normalfall. In der Praxis heißt das: aktueller Rentenbescheid oder Kontoauszüge, dazu der Nachweis der Krankenversicherung. Eine Reisekrankenversicherung genügt nicht.

Beim Betrag hält sich hartnäckig eine falsche Zahl. Für Unionsbürger ist nicht der IPREM der Maßstab, sondern die beitragsfreie Mindestrente: Nach der Orden PRE/1490/2012 gilt als ausreichend, wer über mehr verfügt, als für den Anspruch auf eine pensión no contributivabeitragsfreie Grundrente — festgelegt ist. Für 2026 sind das 8.803,20 Euro im Jahr, also 628,80 Euro im Monat, und für einen Zweipersonenhaushalt 14.965,44 Euro im Jahr. Der IPREM ist die Messlatte für Drittstaatsvisa, nicht für Ihre Anmeldung.

Artikel 7 Absatz 7 des Real Decreto 240/2007 verbietet ausdrücklich, einen festen Betrag festzusetzen; geprüft wird die persönliche Lage. In der Folge hat jede Oficina de ExtranjeríaAusländerbehörde — ihre eigene Übung, und die Provinzen unterscheiden sich. Bringen Sie mehr Unterlagen mit, als auf der Liste stehen, und von allem eine Kopie.

Wer in Spanien arbeitet oder sich als autónomoSelbständiger — anmeldet, braucht den Mittelnachweis nicht: Die Anmeldung bei der Sozialversicherung ersetzt ihn und schaltet zugleich die öffentliche Gesundheitsversorgung frei.

Vor dem Umzug: Abmeldung, Steuerpflicht und die Wegzugsbesteuerung

Die Abmeldung regelt § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz: Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Frühestens eine Woche vor dem Auszug ist die Abmeldung möglich, in vielen Gemeinden auch online, und die Bestätigung ist nach § 24 Abs. 2 BMG kostenfrei. Wer die Frist verstreichen lässt, begeht nach § 54 Abs. 2 BMG eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis zu 1.000 Euro.

Für Österreich gilt eine deutlich kürzere Frist, und wer sich hier an der deutschen Regel orientiert, zahlt. Nach § 4 Abs. 1 Meldegesetz 1991 ist die Abmeldung innerhalb von drei Tagen davor oder danach vorzunehmen, nicht innerhalb von zwei Wochen. Sie kann bei jeder Meldebehörde erfolgen (§ 4 Abs. 2) und seit der Novelle 2023 auch digital über ID Austria im Wege des ZMR (§ 4 Abs. 2a). Die Abmeldung selbst ist kostenlos. Wer die Frist versäumt, begeht eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro.

In der Schweiz melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde ab und erhalten eine AbmeldebestätigungBescheinigung über die Abmeldung. Dieses Dokument ist für Schweizer Staatsangehörige der Nachweis, den die spanische Seite sehen will. Eine baja consularAbmeldung aus dem spanischen Konsularregister gibt es für Sie nicht, denn die betrifft nur spanische Staatsangehörige im Ausland.

Der Rundfunkbeitrag endet damit ausdrücklich nicht. Nach § 7 Abs. 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags endet die Beitragspflicht nicht vor Ablauf des Monats, in dem die Aufgabe der Wohnung der Landesrundfunkanstalt angezeigt wurde. Sie brauchen also eine zweite, eigene Abmeldung beim Beitragsservice, und sie wirkt nicht rückwirkend. Der Beitrag liegt Stand 2026 bei 18,36 Euro im Monat je Wohnung; eine Anpassung wird derzeit verhandelt.

Was die Abmeldung nicht leistet, ist der wichtigere Teil. Sie beendet die unbeschränkte Steuerpflicht nicht. Maßgeblich ist § 8 Abgabenordnung: Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Wer die Eigentumswohnung in Deutschland behält, jederzeit nutzen kann und nicht dauerhaft vermietet, bleibt nach dieser Vorschrift steuerlich ansässig, ganz gleich, was auf der Abmeldebestätigung steht. Dann sind Sie in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig, und die Ansässigkeit wird über die Kollisionsregeln des Doppelbesteuerungsabkommens entschieden. Das ist Arbeit für einen Steuerberater, nicht für ein Formular.

Der zweite Punkt betrifft Unternehmer und größere Depots. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz greift, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mit mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren und innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren. Der Wegzug gilt dann als Verkauf der Anteile, und der Fiskus besteuert stille Reserven, die niemand realisiert hat. Die frühere zinslose Stundung ohne Frist für Umzüge innerhalb der EU gibt es für Wegzüge ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr; heute bleibt auf Antrag die Zahlung in sieben gleichen Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren zurück, entfällt die Steuer. Klären Sie das, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, nicht danach.

Nach der Ankunft: NIE, padrón und certificado de registro

In Spanien greifen die Schritte ineinander. Ohne NIE kein Bankkonto, ohne feste Adresse kein Eintrag im Padrón, ohne beides keine reibungslose Anmeldung.

  • Termin buchen. Fast alles läuft über die cita previaTerminvergabe. Termine bei der Ausländerbehörde in der Provinz Málaga sind knapp. Details dazu stehen in unserem Ratgeber zur cita previa.
  • NIE. Beantragen Unionsbürger die Anmeldebescheinigung, wird die NIE dabei vergeben. Eine eigenständige NIE ohne Anmeldung kostet 9,84 Euro Verwaltungsgebühr, siehe NIE-Nummer beantragen.
  • Padrón. Die Anmeldung beim Rathaus ist kostenlos und Pflicht für alle, die tatsächlich in der Gemeinde wohnen. Sie brauchen Pass sowie Miet- oder Kaufvertrag, teils eine aktuelle Nebenkostenrechnung. Der Padrón ist die Grundlage für die Gesundheitskarte und bestimmt, für welche Schule Sie im Aufnahmeverfahren Vorrang haben. Das kommunale Wahlrecht setzt zusätzlich eine gesonderte Eintragung ins Wählerverzeichnis für ausländische Residenten voraus.
  • Certificado de registro. Die Anmeldebescheinigung beantragen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde oder der zuständigen Polizeidienststelle, innerhalb von drei Monaten nach der Einreise. Die Gebühr beträgt 12,00 Euro über das Modelo 790, Código 012. Sie erhalten ein grünes Dokument mit Ihrer NIE. Es ist kein Ausweis und ersetzt den Pass nicht.

Bleibt das deutsche Konsulat. Eine Meldepflicht gibt es dort nicht, empfohlen wird aber die Eintragung in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND, damit die Vertretung Sie im Ernstfall erreicht. Zuständig für die gesamte Costa del Sol ist das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Málaga, Edificio Eurocom Sur, c/ Mauricio Moro Pareto 2, 5. Etage, 29006 Málaga; sein Amtsbezirk umfasst alle acht andalusischen Provinzen sowie Ceuta und Melilla. Wichtig für Wahlberechtigte: Ein ELEFAND-Eintrag ist keine Eintragung ins Wählerverzeichnis. Für jede Bundestagswahl müssen Sie erneut einen schriftlichen Antrag bei Ihrer letzten deutschen Gemeinde stellen, und er muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl dort eingegangen sein. Eine E-Mail genügt nicht.

Krankenversicherung ab dem ersten Tag

Hier liegt der teuerste vermeidbare Fehler. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt vorübergehende Aufenthalte ab, nicht den Wohnsitz. Sobald Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegen, trägt sie nicht mehr, und die Ausländerbehörde akzeptiert sie für die Anmeldung ohnehin nicht.

Für gesetzlich versicherte deutsche Rentner ist der richtige Weg das Formular S1, das die Krankenkasse ausstellt und das beim spanischen Instituto Nacional de la Seguridad Socialder spanischen Sozialversicherungsanstalt (INSS) vorgelegt wird. Danach nutzen Sie das öffentliche System wie ein spanischer Rentner, während Deutschland Kostenträger bleibt. Beantragen Sie das S1 vor dem Umzug.

Wer kein S1 bekommt, etwa als Privatversicherter oder als Frührentner ohne laufende Rente, hat zwei Möglichkeiten. Der öffentliche convenio especialeine Beitrittsvereinbarung mit der spanischen Sozialversicherung gegen Monatsbeitrag — steht nach dem Real Decreto 576/2013 erst offen, wenn Sie ein Jahr durchgehend tatsächlich in Spanien gelebt haben. Er kostet unter 65 Jahren 60 Euro und ab 65 Jahren 157 Euro im Monat, und diese Beträge sind seit 2013 unverändert. Die Alternative ist eine private spanische Police. Was für wen passt, steht im Ratgeber zur privaten Krankenversicherung in Spanien für Rentner.

Für Schweizer läuft es umgekehrt. Wer eine Schweizer Rente bezieht und keinen Anspruch auf eine spanische hat, bleibt in der obligatorischen Schweizer Krankenpflegeversicherung, auch mit Wohnsitz in Spanien, und das S1 stellt der Schweizer Versicherer aus. Ein Befreiungsrecht besteht, aber nur gegen den Nachweis öffentlicher spanischer Deckung, nicht gegen eine private Police.

Als Rentner nach Spanien: wo Ihre Rente besteuert wird

Der häufigste Irrtum lautet: Wer in Spanien lebt, zahlt auf seine Rente nur noch spanische Steuer. Das stimmt für private Renten und Betriebsrenten, für die gesetzliche Rente aber nur eingeschränkt und für Pensionen gar nicht. Zuständig ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland vom 3. Februar 2011, in Kraft seit dem 18. Oktober 2012 und anwendbar ab dem Steuerjahr 2013.

Die Grundregel des Artikels 17 lautet: Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen dürfen nur im Wohnsitzstaat besteuert werden, bei Ihnen also in Spanien. Betriebsrenten und private Renten fallen darunter.

Für die gesetzliche Rente gilt eine Ausnahme, die im Absatz 2 steht und die viele überrascht: Zahlungen nach dem Sozialversicherungsrecht eines Staates dürfen auch in diesem Staat besteuert werden, wenn der Anspruch nach dem 31. Dezember 2014 entstanden ist. Die deutsche Steuer ist dabei gedeckelt, und zwar auf 5 Prozent des Bruttobetrags, wenn der Anspruch zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2029 entstanden ist, und auf 10 Prozent, wenn er ab dem 1. Januar 2030 entsteht. Spanien besteuert die Rente voll, rechnet die deutsche Steuer aber nach Artikel 22 an, begrenzt auf die spanische Steuer, die auf diese Einkünfte entfällt. Als anspruchsbegründendes Ereignis gilt laut Protokoll zum Abkommen der Tag der ersten Rentenzahlung. Wer seine erste Zahlung vor 2015 erhalten hat, wird also ausschließlich in Spanien besteuert.

Auf deutscher Seite läuft die beschränkte Steuerpflicht zentral über das Finanzamt Neubrandenburg, das für Rentenempfänger im Ausland zuständig ist. Angesetzt wird nicht die volle Rente, sondern der Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn: bei Rentenbeginn 2026 sind das 84,0 Prozent, und der Prozentsatz bleibt lebenslang gleich. Darüber liegt aber die Deckelung aus Artikel 17, die deutsche Steuer bleibt also bei höchstens 5 Prozent des Bruttobetrags. Wer nur die 84 Prozent sieht, überschätzt die deutsche Rechnung erheblich. Die jährliche Lebensbescheinigung auf Papier entfällt für Spanien übrigens meist: Die Deutsche Rentenversicherung gleicht die Daten mit den spanischen Behörden automatisch ab.

Anders liegt es bei Beamtenpensionen. Artikel 18 weist sie dem zahlenden Staat zu, also Deutschland. Nur wenn der in Spanien ansässige Empfänger die spanische Staatsangehörigkeit besitzt, besteuert allein Spanien. Spanien stellt die deutsche Pension dann zwar frei, berücksichtigt sie aber beim Steuersatz auf die übrigen Einkünfte, dem Progressionsvorbehalt.

Steuerlich ansässig sind Sie nach Artikel 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes, wenn Sie im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien verbringen oder wenn hier der Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen liegt. Die zweite Alternative übersehen viele: Sie greift auch bei weniger als 183 Tagen. Ab dann erklären Sie Ihr weltweites Einkommen in Spanien. Renten gelten in Spanien als Arbeitseinkünfte. Der mínimo del contribuyenteder personenbezogene Grundbetrag — liegt bei 5.550 Euro und steigt ab 65 Jahren um 1.150 Euro, ab 75 um weitere 1.400 Euro. Er wirkt technisch anders als der deutsche Grundfreibetrag und liegt deutlich niedriger. Rechnen Sie Ihren Fall vor dem Umzug einmal durch, nicht im April danach.

Auto, Führerschein und Umzugsgut

Das Auto können Sie mitbringen, aber nicht dauerhaft mit deutschem Kennzeichen fahren. Als Resident müssen Sie es ummelden: technische Prüfung, Zulassungssteuer, kommunale Kfz-Steuer, Zulassung bei der Verkehrsbehörde. Die Schritte und die Befreiung von der Zulassungssteuer bei Wohnsitzverlegung stehen im Ratgeber Auto in Spanien ummelden.

Beim Führerschein hängt alles am Ausstellungsdatum. Ein moderner Kartenführerschein mit 15 Jahren Gültigkeit wird in Spanien anerkannt, bis er abläuft. Ein alter, unbefristeter Führerschein dagegen unterliegt nach mehr als zwei Jahren Wohnsitz in Spanien den spanischen Regeln zu Gültigkeitsdauer und Eignungsprüfung, muss also gegen einen spanischen umgeschrieben werden. Das Auswärtige Amt weist zusätzlich darauf hin, dass deutsche Auslandsvertretungen Führerscheine weder ausstellen noch verlängern können: Zuständig ist dann die spanische Jefatura de TráficoVerkehrsbehörde. Das freiwillige Umschreiben ist jederzeit möglich und wird deutschen Dauerresidenten ausdrücklich empfohlen. EU-weit müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 getauscht sein.

Für Schweizer läuft die Uhr deutlich schneller. Der Schweizer Führerschein berechtigt nach Aufnahme des gewöhnlichen Wohnsitzes in Spanien nur noch sechs Monate zum Fahren. Danach ist der Umtausch fällig. Immerhin läuft er über das bilaterale Umtauschabkommen zwischen Spanien und der Schweiz: Für Auto und Motorrad wird ohne Theorie- und Fahrprüfung umgeschrieben, verlangt wird das ärztliche Gutachten aus einem zugelassenen Centro de Reconocimiento de ConductoresUntersuchungszentrum für Fahrerlaubnisse. Für Lkw- und Busklassen fragen Sie besser vorher bei der Jefatura de Tráfico nach.

Kosten, Schule und was Andalusien anders macht

Eurostat vergleicht jährlich die Preise des privaten Konsums. 2024 lag Spanien bei 90,7 Prozent des EU-Durchschnitts, Deutschland bei 109,1, Österreich bei 119,7 und die Schweiz bei 184,3. Für einen deutschen Haushalt bedeutet das im Schnitt rund ein Sechstel niedrigere Konsumpreise, für einen österreichischen etwa ein Viertel, für einen Schweizer grob die Hälfte. Das ist allerdings ein Landesdurchschnitt über alle Warengruppen. Mieten in Málaga und Marbella sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und folgen diesem Muster nicht.

Für Familien ist die Deutsche Schule Málaga der übliche Anlaufpunkt. Sie liegt in Ojén hinter Marbella, ist von der Kultusministerkonferenz als offizielle deutsche Auslandsschule anerkannt, nimmt das Abitur vor Ort ab und hat rund 700 Schülerinnen und Schüler aus 46 Ländern. Wer im Sommer umzieht, meldet sich besser im Vorjahr an als im August.

Steuerlich ist Andalusien günstiger als der spanische Schnitt, aber nicht so einfach, wie ältere Texte behaupten. Die regionale Vermögensteuer wurde 2022 zu 100 Prozent nachgelassen. Seit dem Steuerjahr 2024 tritt an die Stelle dieses pauschalen Nachlasses eine variable Vergünstigung, die auf die staatliche Sondersteuer für große Vermögen abgestimmt ist. Für Sie heißt das: Unterhalb von 3.000.000 Euro Nettovermögen zahlen Sie weiterhin nichts, darüber fällt im Ergebnis der staatliche Satz an. Bei Erbfällen ab 2022 gilt für Ehegatten, Kinder und Eltern ein Freibetrag von 1.000.000 Euro pro Erbe, unabhängig vom Vorvermögen; in Deutschland liegt der Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro. Schenkungen an denselben Personenkreis werden zu 99 Prozent von der Steuer freigestellt, seit dem 1. Januar 2026 aber nur mit notarieller Urkunde über 5.000 Euro und, bei Geldgeschenken, mit Nachweis der Mittelherkunft in der Urkunde.

Zuletzt geprüft: 2026-08-22. Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung; klären Sie Ihren Fall mit Ihrem gestor oder Anwalt.

Für wen: Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegen, mit Schwerpunkt Costa del Sol und Andalusien.

Frist: Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug in Deutschland, aber nur drei Tage in Österreich. Anmeldung im spanischen Ausländerregister innerhalb von drei Monaten nach der Einreise.

Kosten oder Strafe: Anmeldebescheinigung 12,00 Euro, eigenständige NIE 9,84 Euro, Padrón kostenlos. Ohne Nachweis von Mitteln und Krankenversicherung wird die Anmeldung abgelehnt. Wer die Wohnung in Deutschland behält, riskiert die unbeschränkte Steuerpflicht in beiden Staaten.

Nächster Schritt: Vor dem Umzug das Formular S1 bei der Krankenkasse beantragen und klären, ob eine Wohnung in Deutschland bestehen bleibt.

Häufige Fragen

Brauchen Schweizer für Spanien ein Visum?
Nein. Die dritte Zusatzbestimmung des Real Decreto 240/2007 erklärt aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EG und der Schweiz dieselben Regeln für Schweizer Staatsangehörige für anwendbar wie für Unionsbürger. Der echte Unterschied liegt beim Zoll: Umzugsgut und Fahrzeuge aus der Schweiz brauchen eine Zollanmeldung, aus Deutschland oder Österreich nicht.

Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich meine Wohnung behalte?
Nur wenn Sie tatsächlich ausziehen. Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, bleibt die Meldung bestehen, und Sie sind nach § 8 Abgabenordnung dort weiter steuerlich ansässig. Das ist zulässig, führt aber zu doppelter unbeschränkter Steuerpflicht, die über das Doppelbesteuerungsabkommen aufgelöst werden muss. Lassen Sie das vorher prüfen.

Wo wird meine deutsche Rente besteuert, wenn ich in Spanien lebe?
In Spanien als Wohnsitzstaat. Bei der gesetzlichen Rente darf Deutschland zusätzlich besteuern, begrenzt auf 5 Prozent des Bruttobetrags, wenn der Anspruch zwischen 2015 und 2029 entstanden ist, und auf 10 Prozent ab 2030. Spanien rechnet die deutsche Steuer an. Beamtenpensionen bleiben nach Artikel 18 in Deutschland steuerpflichtig, außer der Empfänger hat die spanische Staatsangehörigkeit.

Reicht meine Europäische Krankenversicherungskarte, wenn ich nach Spanien ziehe?
Nein. Sie gilt für vorübergehende Aufenthalte, nicht für den Wohnsitz, und wird bei der Anmeldung nicht als Nachweis akzeptiert. Gesetzlich versicherte Rentner beantragen stattdessen das Formular S1 bei ihrer Krankenkasse, alle anderen brauchen den convenio especial oder eine private spanische Police.

Kann ich mit meinem deutschen Führerschein in Spanien weiterfahren?
Ein Kartenführerschein mit 15 Jahren Gültigkeit wird anerkannt, bis er abläuft. Ein alter, unbefristeter Führerschein unterliegt nach mehr als zwei Jahren Wohnsitz in Spanien den spanischen Regeln und muss umgeschrieben werden. Deutsche Konsulate können Führerscheine weder ausstellen noch verlängern, zuständig ist dann die Jefatura de Tráfico.

Wie lange dauert es, bis alles erledigt ist?
Die Anmeldung selbst dauert einen Termin, aber der Terminmangel bei der Ausländerbehörde in der Provinz Málaga bestimmt das Tempo. Planen Sie für NIE, Padrón, Anmeldebescheinigung, Bankkonto, Gesundheitskarte und Kfz-Ummeldung mehrere Monate ein und beginnen Sie mit der deutschen Seite, bevor Sie abreisen.

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Andrew Lawrence

About the Author

Andrew Lawrence

A.J. Lawrence is the founder of WaypointSur. After a career spanning development, operations, and growth marketing, he moved to the Costa del Sol in 2022. WaypointSur is the guide he wished existed when he arrived — built from direct experience navigating Spanish bureaucracy, banking, property, and tax as an English-speaking professional.

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